Das Gericht als Motor gesellschaftlichen Wandels
Strategische Prozessführung zur Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes oder der sexuellen Orientierung aus rechthistorischer Perspektive
Women in Law:
Was hat Sie persönlich dazu motiviert, sich mit dem Thema „Gericht als Motor gesellschaftlichen Wandels“ auseinanderzusetzen?
Alexandra Oberfrank:
Als Jusstudentin und werdende Juristin ist mir die Macht des Rechts, welches unser Leben in jedem Bereich beeinflusst, durchaus bewusst. Somit auch die Institutionen der Justiz, welche als eine unserer Staatsgewalten die Einhaltung der Gesetze überwachen, Recht sprechen und somit bei Streitigkeiten entscheiden. Gerade, weil in Österreich grundsätzlich die Legislative für die Gesetzgebung zuständig ist, habe ich es besonders spannend gefunden, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wie Gerichtsentscheidungen unter Umständen (gesellschaftlichen) Wandel hervorrufen können, obwohl ihnen nach österreichischem Recht keine Gesetzeskraft beigemessen wird.
Women in Law:
Gab es ein konkretes Ereignis, eine Entscheidung oder eine persönliche Erfahrung, die den Anstoß für diese Arbeit gegeben hat?
Alexandra Oberfrank:
Als besonders prägnantes Beispiel habe ich die Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu G 258-259/2017 vom 4. Dezember 2017 gefunden, in welchem eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung endlich behoben wurde.
Women in Law:
Warum haben Sie sich gerade für das Beispiel der gleichgeschlechtlichen Ehe und der LGBTQ+-Rechte entschieden, um die Wirkung strategischer Prozessführung zu untersuchen?
Alexandra Oberfrank:
Ich bin der Meinung, dass die Ermöglichung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare als Beispiel dafür, dass die Judikative unter Umständen als „Motor des Wandels“ fungieren kann, besonders geeignet erscheint, da der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung G 258-259/2017 vom 4. Dezember 2017 unter anderem auch mit den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen begründet hat („einen rechtlichen Rahmen für das gleichberechtigte Zusammenleben von Paaren schaffen, indem sie auf Dauer angelegte stabile Verbindungen institutionalisieren“). Dass LGBTQ+-Rechte durchaus immer präsenter werden, steht außer Frage; die nächste Etappe wäre meiner Meinung nach, dass diese nicht als „besondere“ Rechte qualifiziert werden, sondern ohne zusätzliche Titulierung als Rechte jedermanns verstanden werden. Dann wäre meiner Meinung nach die Gleichbehandlung in jeder Hinsicht vollkommen erreicht.
Women in Law:
Sie beschreiben Gerichte als mögliche Treiber gesellschaftlicher Veränderungen. Glauben Sie, dass Gerichte gesellschaftlichen Wandel aktiv fördern sollten, oder sehen Sie darin eher eine Aufgabe des Gesetzgebers.?
Alexandra Oberfrank:
Österreich gehört zu den kontinentaleuropäischen Ländern, wo, wie schon erwähnt, die Legislative, also die Gesetzgebung, dafür zuständig ist, das Recht zu bilden, aufzuheben und zu (ver)ändern. Nur in Ausnahmefällen kommt es dazu, dass Gerichte in Österreich an der Rechtsfortbildung beteiligt sind. In dem Zusammenhang verweise ich gerne an die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Natürlich bestehen Unterschiede zwischen der Theorie und dem gelebten Recht. Und genau diese Unterschiede greift meine Arbeit auf.
Women in Law:
Während Ihrer Recherche: Gab es ein Urteil oder einen Fall, der Sie besonders überrascht oder beeindruckt hat? Wenn ja, warum?
Alexandra Oberfrank:
Diese Arbeit verfasste ich im Rahmen eines Seminars von Frau Univ.-Prof. in Dr. in Ilse Reiter-Zatloukal, Institutsvorständin des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien. Am meisten beeindruckte mich bei der historischen Annäherung an das Thema, dass das Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) sogar einen eigenen Zwitterparagraphen beinhaltete, demzufolge nach dem vollendeten 18. Lebensjahr Personen, die über keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale verfügten, die Möglichkeit der Wahl ihres juristischen Geschlechts hatten (§§ 19-23 | 1 ALR). Das prALR war im 18. Jahrhundert eines der wenigen Gesetze, die für Zwitter, also nach damaligem Verständnis, Personen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung, Vorschriften enthielt.
Women in Law:
In Ihrer Arbeit thematisieren Sie strategische Prozessführung als Instrument gesellschaftspolitischen Aktivismus. Wo sehen Sie die Chancen und wo die Grenzen dieser Strategie?
Alexandra Oberfrank:
Prozessführung kann diverse Bewegungsgründe haben. Einer kann eine gewünschte indirekte Wirkung auf die Gesetzgebung sein. In dem Kontext kann man das sogenannte „de lege ferenda“, was so viel heißt, wie das „nach zu machendem Recht“ ansprechen – Ideen, Überlegungen, welche oft in der Literatur (das heißt in der Theorie) dadurch entstehen, dass man sich mit der Materie auseinandersetzt. Nicht nur in der Theorie kann man sich damit auseinandersetzen, sondern auch in Gesetzgebungsverfahren und in der Rechtspolitik generell, um Gesetzesänderungen zu fordern oder Möglichkeiten zu diskutieren. So kann die strategische Prozessführung eine Form des gesellschaftspolitischen Aktivismus mit prozessualen Mitteln sein. Der soziale Wandel, der vor Gericht angeregt wird, kann zu einer (langfristigen) Umsetzung einer gesellschaftspolitischen Agenda führen. Wenn man das geschickt macht, können Spielräume, die entweder schon da sind oder vielleicht noch explizit geschaffen werden müssen, bewusst, gezielt, taktisch und strategisch mit dem Hintergedanken gesellschaftlichen Wandels genutzt werden.
Women in Law:
Sie führen aus, dass auch Niederlagen Teil einer erfolgreichen Strategie sein können („winning by losing“). Können Sie erläutern, warum verlorene Verfahren manchmal dennoch gesellschaftlichen Fortschritt bewirken?
Alexandra Oberfrank:
Bei der strategischen Prozessführung darf man eins nicht aus den Augen lassen – die Strategie selbst. Es können verschiedene Strategien geben, mit denen man versucht, das gewünschte Ziel zu verfolgen. Eine von denen kann durchaus die Strategie des sogenannten „winning by losing“ sein. Das heißt, selbst wenn man sich darüber im Klaren ist, dass die Prozessführung nicht erfolgreich sein wird, könnte dadurch ein Interesse in der Gesellschaft entstehen, das ohne diesen verlorenen Prozess nicht entstanden wäre.
Women in Law:
Welche Rolle spielen Ihrer Meinung nach Medien, NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen für den Erfolg strategischer Prozessführung? Reicht ein Gerichtsverfahren allein aus?
Alexandra Oberfrank:
Man muss bei den Parteien dieser Gerichtsverfahren unterscheiden: Handelt es sich um sogenannte „one shooters“, also Personen, die einmal in ihrer eigenen Sache in eigenem Interesse vorgehen, oder um sogenannte „repeat player“, die regelmäßig ähnliche, gleich gelagerte Angelegenheiten vor Gericht bekämpfen. NGOs verfügen in diesem Format über andere Ressourcen als Einzelne. Somit können Aktivisten mobilisiert werden, kann Medienaufmerksamkeit erzeugt werden, kann politischer Druck entstehen oder ein generelles Bewusstsein geschaffen werden.
Women in Law:
Sie vergleichen die Entwicklungen in Österreich, Europa und den USA. Welche Unterschiede haben Sie bei der Rolle der Gerichte im gesellschaftlichen Wandel besonders wahrgenommen?
Alexandra Oberfrank:
Einen besonderen Unterschied bilden in diesem Zusammenhang der Rechtsrahmen und die Reichweite richterlicher Gestaltung. Im common-law-System (USA) schaffen Gerichte mit Präzedenzfällen Recht. Gesellschaftlichen Wandel anzuregen ist durch Leitentscheidungen des Supreme Courts möglich (Obergefell v. Hodges). In Kontinentaleuropa und somit auch Österreich sind wir an das Gesetz gebunden und es gibt eine gesetzliche Ablehnung von Präjudizien (vergleiche § 12 ABGB). Ungeachtet dessen existiert ein sogenanntes „de facto case-law“. Allerdings wird der Gesetzgeber dadurch nicht ersetzt. Auf europarechtlicher Ebene ist es natürlich wieder eine Spur anders: Die Mitgliedsstaaten bewegen sich innerhalb der Urteile der EU-Gerichte. Auch die Rolle der Gerichte in Österreich bzw. Europa unterscheidet sich von der in den USA. In den USA sind Gerichte, und dabei auch insbesondere das Höchstgericht, ein explizierter Ort politischen Diskurses, wodurch die Richter:innen und dadurch auch die Entscheidungen von dem gesellschaftlichen Umfeld beeinflusst werden. In Österreich sind Gerichte klar dem Gesetzgeber und den Gesetzen untergeordnet, allerdings bleiben höchstgerichtliche Entscheidungen nicht unbeachtet.
Women in Law:
Wenn Sie Ihre Arbeit heute fortsetzen würden: Welches aktuelle gesellschaftliche Thema würden Sie als besonders geeignet für strategische Prozessführung ansehen?
Alexandra Oberfrank:
Aktuell könnte ich mir vorstellen, dass Klimaschutz und Umweltgerechtigkeit ein Thema sind, die für strategische Prozessführung besonders geeignet erscheinen können, ebenfalls auch Menschenrechte, oder was noch aktuelleres, digitale Rechte und auch die KI, betreffend den Einsatz von Überwachungstechnologien oder intransparenten Algorithmen.
Women in Law:
Welche zentrale Erkenntnis oder Botschaft wünschen Sie sich, dass Leserinnen und Leser aus Ihrer Arbeit mitnehmen?
Alexandra Oberfrank:
Gesellschaftlicher Wandel ist durch Gerichte möglich, allerdings nur, wenn die Urteile bewusst und strategisch vorgenommen werden. Ihr Einfluss soll keinesfalls unterschätzt werden, ist aber kontext- und systemabhängig und birgt Chancen wie Risiken. Dazu braucht es aber auf jeden Fall auch Akteur:innen; denn ohne Kläger:innen gibt es keine Verfahren, was wiederum bedeutet, dass eine gute Strategie mit Ressourcen und Organisation für den Ausgang sein kann.
Women in Law:
Hat die Beschäftigung mit diesem Thema Ihre persönliche Sicht auf Gerichte und deren gesellschaftliche Verantwortung verändert? Wenn ja, inwiefern?
Alexandra Oberfrank:
Ich habe Vertrauen in unseren Rechtsstaat und somit sowohl in die Gesetzgebung als auch in die Justiz. Somit hat diese Arbeit meine Erwartungen an die Gerichte auch „geerdet“. Gerichte werden nur tätig, wenn man sie „aktiviert“. Somit kann strategische Prozessführung Gerichte zu Katalysatoren gesellschaftlichen Wandels machen und obwohl Urteile „nie die Kraft eines Gesetzes“ haben (§ 12 ABGB), können Entscheidungen trotzdem rechtsdoktrinären Wandel anstoßen und Reformen bewirken. Auch mein Verständnis betreffend die „Akteure“ hat sich verbreitet: Nicht nur Anwält:innen können dazu zählen, sondern auch NGOs und sogenannte „Watchdogs“.
Women in Law:
Welche Bedeutung hat das Thema aus Ihrer Sicht speziell für Juristinnen und Juristen, die gesellschaftliche Veränderung aktiv mitgestalten möchten?
Alexandra Oberfrank:
Ich bin der Meinung, dass strategische Prozessführung (gezielte Fallauswahl, Bündelung und Timing) durchaus als Werkzeug dienen kann. Verfahren können bewusst als Mittel des sozialen Aktivismus genutzt werden, um über den Einzelfall hinaus Signal- und Rahmenwirkungen zu erzielen.

Alexandra Oberfrank ist Studentin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Daneben ist sie studentische Mitarbeiterin in einer Notariatskanzlei in Wien. In ihrer Freizeit interessiert sie sich für Musik und Reisen.
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