Das „S“ aus ESG ist mittlerweile zum Trendthema mutiert und in etlichen Unternehmen gibt es inzwischen Konzepte zur Verfolgung verschiedener Benchmarks – anundfürsich ein Grund zur Freude. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch ersichtlich, dass bei dem Thema Vorsicht geboten ist: die Rechtsbranche muss sich aufgrund ihrer besonderen Natur speziellen Herausforderungen stellen, weshalb funktionierende Konzepte aus anderen Branchen oft nicht analog angewandt werden können.
Welche Konzepte zur Förderung von Gleichstellung, Work-Life Balance, Familienfreundlichkeit,… in der Rechtsbranche funktionieren also wirklich? Hier können Sie die Diskussion nachschauen:
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