Allgemein

Rechtsanwältinnen in das RAK Wien Logo – Antrag Plenarversammlung 2022
Noch immer liegt im Feld der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen im Rechtsbereich und in den Rechtsberufen viel Arbeit vor uns. Machen wir einen Anfang. Rechtsanwältin Mag.a Therese Frank (Kanzlei…

Noch immer liegt im Feld der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen im Rechtsbereich und in den Rechtsberufen viel Arbeit vor uns. Machen wir einen Anfang. Rechtsanwältin Mag.a Therese Frank (Kanzlei Thorstensen Frank) hat die Initiative ergriffen – Wir freuen uns, ihre Bemühungen zur Förderung der gleichgestellten Wahrnehmung aller Vertreter:innen des Berufsstandes zu unterstützen.

Hinweis: Der nachstehende Text stammt von Mag.a Therese Frank.

Status Quo

Es gibt ca 50% Studentinnen und 50% Rechtsanwaltsanwärterinnen. Sobald es aber um die tatsächliche Ausübung des Berufes geht, sinkt die Quote rasant. Im Jahr 2021 standen wir in Wien bei 26% und österreichweit bei 23% Frauenanteil. Das ist nur unwesentlich mehr als im Jahr 2011 (21% in Wien, 18% österreichweit). Der Anteil an Equity Partnerinnen in den 20 größten österreichischen Kanzleien lag im Jahr 2021 bei unter 10%.
Es wird viel diskutiert, was man denn nun machen könnte, um den Beruf attraktiver für Frauen zu machen. Weil derzeit ist er es offensichtlich nicht hinreichend.

Studentinnen wird bei Studienbeginn noch immer gesagt, dass sie nicht Rechtsanwältin werden sollen, wenn sie mal Familie haben wollen. Rechtsanwälte äußern in Interviews die Ansicht, dass es unmöglich sei, gleichzeitig eine engagierte Mutter und eine engagierte Rechtsanwältin zu sein. Rechtsanwältinnen lassen sich nach Geburt eines Kindes noch immer aus der Liste austragen, weil es einfach zu teuer ist, eingetragen zu bleiben.

Es gibt also sehr viele Räder an denen gedreht werden muss, damit sich etwas ändert. Nicht alle können wir von heute auf morgen ändern. Aber es gibt etwas, dass wir als Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der nächsten Plenarversammlung gemeinsam ändern können. Um ein Zeichen zu setzen.

Art 7 Abs 3 B-VG garantiert, dass Berufsbezeichnungen in der Form verwendet werden können, die das Geschlecht zum Ausdruck bringt. Die RAO selbst spricht noch immer nur von „dem Rechtsanwalt“.
Passend dazu berücksichtigt das Logo unserer Standesvertretung uns Rechtsanwältinnen sprachlich auch nicht. Es lautet: „Die Wiener Rechtsanwälte. Stark für Sie.“

Wie sollen junge Frauen sich angesprochen fühlen, wenn nicht einmal die Standesvertretung im Jahr 2022 die Kolleginnen sprachlich sichtbar macht?

Was können wir tun?

Die RAO können wir nicht selbst ändern.

An keiner Stelle ist jedoch normiert, wie das Logo der Rechtsanwaltskammern auszusehen hat. Und wer soll über den Außenauftritt der Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entscheiden, wenn nicht die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Form der Plenarversammlung selbst?

Ich werde daher den angeschlossenen Antrag samt 2 Eventualanträgen gemäß § 6 (2) lit c GeO 2021 für die ordentliche Plenarversammlung 2022 im Juni 2022 einbringen.

Durch diesen Antrag sollen auch die Rechtsanwältinnen in das Logo. Das Logo der RAK Wien soll geändert werden auf „Die Wiener Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte. Stark für Sie.“

Damit werden wir den Frauenanteil in unserem Stand nicht von heute auf morgen in die Höhe schießen lassen. Und die Änderung des Logos für sich allein, wird das auch nicht können. Es ist aber ein wichtiges Zeichen!

Dass die RAO selbst und die diversen Ordnungen der RAK Wien ebenfalls angepasst werden müssen, ist ein anderes Thema. Aber Rome wasn’t build in a day.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beginnen wir einfach mit dem Logo.

Unterstützungserklärung

Damit dieser Antrag die Chance hat, zur Abstimmung zu gelangen, benötige ich gemäß § 6 (3) GeO 2021 Unterstützungserklärungen von 2% der RAK Wien Mitglieder. Das sind 98 Unterstützungserklärungen.

Unterschreiben können sowohl Rechtsanwält:innen als auch Rechtsanwaltsanwärter:innen.

Angeschlossen sind der Antrag und die beiden Eventualanträge sowie die Unterstützungserklärung.

Wenn auch Du der Ansicht bist bzw Sie der Ansicht sind, dass es Zeit wird für diese symbolische Anpassung, um damit einen Schritt zu mehr Diversität in unserem Stand zu setzen, dann ist jetzt die Chance!

Bitte die angeschlossene Unterstützungserklärung ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und als Scan an mich schicken.

0 Kommentare